Insektenbefall

Die Feuerwehr ist für die Entfernung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern nur dann zuständig, wenn Gefahr im Verzug ist. Das bedeutet, wenn Menschen in Gefahr sind, die sich nicht selbst ausreichend schützen können. Beispielsweise bei Kindergärten, Krankenhäusern und Altenpflegeheimen. Von einer Entfernung auf eigene Faust raten wir aber grundsätzlich ab, da das Bundesnaturschutzgesetz die Bekämpfung, ohne besondere Genehmigung, verbietet. Zuständig für Beratung und eventuelle Entfernung ist der Schädlingsbekämpfer.

Anmelden von Lagerfeuern

Vor dem Abbrennen von privaten Lager- oder Brauchtumsfeuern, müssen diese angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Gemeinde. Innerhalb des Gebiets der Gemeinde Kupferzell ist das Bürgermeisteramt Kupferzell zuständig. Dieses erreichen sie unter: 07944/9111-0

www.kupferzell.de

Feuerlöscher

...noch Fragen?

In jedem Haushalt sollte ein Feuerlöscher vorhanden sein. Diese müssen regelmäßg geprüft werden. Auf jedem Gerät befindet sich ein Prüfsiegel, welches angibt wann dieser wieder geprüft werden muss. Den Verkauf von Feuerlöschern und deren Prüfung übernimmt das Brandschutz-Fachgeschäft.

Bei weiteren Fragen nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf.